Informationen zum Elektrogesetz

 

Das neue Elektrogesetz [ElektroG] regelt in Deutschland die Entsorgung und Verwertung von Elektro- und Elektronikgeräten. Deutlich stärker als bisher sind die Hersteller, Importeure (und u.U. auch Wiederverkäufer) solcher Produkte verantwortlich für den gesamten Lebenszyklus der von ihnen produzierten und in Verkehr gebrachten Geräte. Sie müssen diese sowohl von gewerblichen, als auch (über die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger) von privaten Kunden, auf eigene Kosten zurücknehmen bzw. entsorgen lassen. Über nachzuweisende Sicherheitsleistungen soll zukünftig vermieden werden, dass nach der Insolvenz eines Herstellers oder Importeurs der Staat für die Entsorgung der bis dahin verkauften Geräte aufkommen muss.
Zusätzlich beschränkt das Elektrogesetz den Anteil bestimmter gefährlicher Stoffe, wie beispielsweise Blei oder Quecksilber, in neu konzipierten und produzierten Geräten.

Insgesamt verfolgt das Elektrogesetz drei zentrale Ziele:

1. Vermeidung von Elektro- und Elektronikschrott
2. Reduzierung von Abfallmengen durch Wiederverwendung und Sammel-/Verwertungsquoten
3. Verringerung des Schadstoffgehalts in Elektro- und Elektronikgeräten

In Deutschland wurden die verschiedenen EU-Direktiven zu WEEE und RohS im "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten [ElektroG]" verankert. Im Januar 2005 wurde das Gesetz vom Deutschen Bundestag beschlossen. Es passierte im Februar 2005 den Bundesrat. Erste Teile (vor allem zur Einrichtung und Beleihung der Gemeinsamen Stelle) traten am 24. März 2005 in Kraft. Weitere Teile (insbesondere zur Verwertung) gelten seit dem 13. August 2005. Bis Ende 2006 gelten alle Teile des Elektrogesetzes in Deutschland.
Der Konsument darf alle seit dem 13. August 2005 gekauften und vom Elektrogesetz abgedeckten Elektro- und Elektronikgeräte ab dem 24. März 2006 kostenlos beim nächstgelegenen öffentlich-rechtlichen Entsorger abgeben. Durch die Registrierung und Inanspruchnahme der Hersteller, Importeure und Wiederverkäufer soll eine zusätzliche, indirekte finanzielle Belastung (z.B. über erhöhte Gerätepreise oder die kommunalen Abfallgebühren) vermieden werden.

Die Geräte sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. (siehe Batterieverordnung)

WEEE-Rg.Nr. DE 56035619

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